Het emigratiedocument van de familie Heinrich Homrighausen.

 

Hieronder de leesbare tekst van de oorkonde.

Die unterzeichnete König1iche Regierung bescheinigt hierdurch, das dem 40 6/12 jahre alten Handelsman Heinrich Homringhaus, gebürtig aus NEUASTENBERG, auf sein ansuchen und behufs seiner Auswanderung nach dem Königreiche der Niederlande nebst seiner Ehefrau, geborene Maria Elisabeth Gertrud Rüting und folgenden minderjärigen, unter väterlicher Gewalt stehenden kindern

       1)  Maria Elisabeth Homringhaus geboren am 29. Oktober  1863
       2)  Maria Pauline Homringhaus geboren am 23. Oktober  1866
       3)  Heinrich Homringhaus geboren am 14. Oktober  1869
       4)  Maria Catharina Homringhaus geboren am 17. November  1873
       5
)   Theodor Homringhaus geboren am 23. September  1876

die Entlassung aus der Preusischen Staatsangehörigkeit ertheilt worden ist. Die Entlassungs—Urkunde bewirkt für die ausdrücklich darin benannten Personen mit der Zeitpunkt der Aushändigung den Verlust der- Preusischen Staatsangehörigkeit; sie wird jedoch unwirksam, wenn der Entlassene nicht binnen sechs Monaten vom tage der Aushändigung der Entlassungs—Urkunde seinen Wohnsitz auserhalb des Bundesgebietes Verlegt, oder die Staatsangehörigkeit in einem anderen Bundesstaate erwirbt ( § 18 des Gesetzes über die Erwerbung und den verlust der Bundes—und Staatsangehörigkeit vom 1 ten Juni 1870 B.G. DL. S. 355 ;).

ARNSBERG, den 18 ten Juli 1878                               Stempel KŐNIGLICH  PREUSSISCHE REGIERUNG

ENTLASSUNGS URKUNDE  A Ib  2835

 

 

 

 

 

 

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