Het emigratiedocument van de familie Heinrich Homrighausen.
Hieronder de leesbare tekst van de oorkonde.
Die unterzeichnete König1iche Regierung bescheinigt hierdurch, das dem 40 6/12 jahre alten Handelsman Heinrich Homringhaus, gebürtig aus NEUASTENBERG, auf sein ansuchen und behufs seiner Auswanderung nach dem Königreiche der Niederlande nebst seiner Ehefrau, geborene Maria Elisabeth Gertrud Rüting und folgenden minderjärigen, unter väterlicher Gewalt stehenden kindern
1) Maria Elisabeth
Homringhaus geboren am 29.
Oktober 1863
2)
Maria Pauline Homringhaus geboren am
23. Oktober
1866
3)
Heinrich Homringhaus geboren am
14. Oktober
1869
4)
Maria Catharina Homringhaus geboren
am 17.
November 1873
5) Theodor Homringhaus geboren am
23. September 1876
die
Entlassung aus der Preusischen Staatsangehörigkeit ertheilt worden ist. Die
Entlassungs—Urkunde bewirkt für die ausdrücklich darin benannten Personen
mit der Zeitpunkt der Aushändigung den Verlust der- Preusischen Staatsangehörigkeit;
sie wird jedoch unwirksam, wenn der Entlassene nicht binnen sechs Monaten vom
tage der Aushändigung der Entlassungs—Urkunde seinen Wohnsitz auserhalb des
Bundesgebietes Verlegt, oder die Staatsangehörigkeit in einem anderen
Bundesstaate erwirbt ( § 18
des Gesetzes über die Erwerbung und den verlust der Bundes—und Staatsangehörigkeit
vom 1 ten Juni 1870 B.G. DL. S. 355 ;).
ARNSBERG, den 18 ten Juli 1878
ENTLASSUNGS —URKUNDE
A Ib
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